[ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ] · FASSUNG 1.0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PropLab – Online-Propellerauslegung und Ingenieurdienstleistungen der Tplus Engineering GmbH. Fassung 1.0, Stand 21.10.2026.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Plattform PropLab unter https://prop-lab.app sowie über die dort angebotenen digitalen Produkte und Ingenieurdienstleistungen.

(2) Anbieter und Vertragspartner für alle Leistungen ist:

Tplus Engineering GmbH
Steinbeisstr. 25
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Telefon: +49 711 7674197-0
E-Mail: info@tplus-engineering.de

(3) Das Angebot richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote und Vertraulichkeitsvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot

(1) PropLab ist eine webbasierte Plattform zur rechnergestützten Auslegung, Optimierung und Analyse von Propellern, insbesondere für unbemannte Fluggeräte.

(2) Das Leistungsangebot umfasst:

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung beziehungsweise aus dem individuellen Angebot.

(4) Die Leistungen sind rechnerische Auslegungs- und Analyseleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der Berechnungen mit den beschriebenen Verfahren für die vereinbarten Eingaben und Betriebszustände, nicht ein bestimmtes Verhalten eines gefertigten Propellers im realen Betrieb.

(5) Nicht Bestandteil des Vertrags sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere die Herstellung physischer Propeller, experimentelle Untersuchungen, Bauteilfreigaben, Festigkeits- oder Flugtauglichkeitsnachweise, Zertifizierungen und behördliche Zulassungen.

§ 3 Benutzerkonto und Registrierung

(1) Die Nutzung von PropLab setzt ein Benutzerkonto voraus.

(2) Die Registrierung ist kostenlos. Mit dem Konto können kostenlose 1D-Auslegungen im angezeigten Kontingent durchgeführt werden, derzeit zwei Berechnungen je Kalendertag und Konto und von einem Internetanschluss aus insgesamt höchstens sechs je Kalendertag. Kostenlose Berechnungen setzen eine bestätigte E-Mail-Adresse voraus. Mehrere Konten anzulegen, um das kostenlose Kontingent zu umgehen, ist nicht gestattet. Der Anbieter kann das kostenlose Kontingent und den Umfang der kostenlosen Leistungen für die Zukunft ändern; bereits erworbene Token bleiben davon unberührt.

(3) Der Nutzer macht vollständige und zutreffende Angaben, schützt seine Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ein bekannt gewordener Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Bei der Registrierung wählt der Nutzer, ob er privat (Verbraucher) oder geschäftlich (Unternehmer) handelt; vor jeder kostenpflichtigen Bestellung kann er die Angabe prüfen und ändern. Maßgeblich ist der tatsächliche Zweck des jeweiligen Vertrags. Unternehmer bestätigen bei jeder kostenpflichtigen Bestellung, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(5) Die kostenlosen Funktionen dürfen Personen ab 16 Jahren nutzen. Kostenpflichtige Bestellungen dürfen nur volljährige Personen oder Minderjährige mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter aufgeben.

(6) Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder bei konkreten Sicherheitsrisiken kann der Anbieter den Zugang unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers vorübergehend einschränken oder sperren.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und in der Anwendung ist kein verbindliches Angebot des Anbieters.

(2) Vor dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung zeigt die Anwendung eine Übersicht der gewählten Leistungen, der Rechnungsdaten und des Gesamtpreises. Eingabefehler kann der Kunde bis dahin über die Bearbeitungsfunktionen der jeweiligen Schritte erkennen und berichtigen. Mit Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.

(3) CAD-Dateien und Token-Pakete: Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung zustande, die der Anbieter unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs anzeigt und per E-Mail übermittelt. Unternehmer können CAD-Dateien und Token-Pakete auch auf Rechnung bestellen; dann gilt Absatz 4 Sätze 1 bis 3 entsprechend.

(4) CFD-, FEM-Analysen und Ergebnisbesprechungen: Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Anbieter prüft die technischen Angaben und nimmt die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail an. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang keine Auftragsbestätigung, ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Wählt der Kunde die sofortige Zahlung, zahlt er den Gesamtpreis bei der Bestellung; der Vertrag kommt auch dann erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Nimmt der Anbieter die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist an oder lehnt er sie ab, erstattet er den gezahlten Betrag unverzüglich und vollständig über das verwendete Zahlungsmittel.

(5) Zu allen Leistungen kann der Kunde in der Anwendung über „Angebot anfordern“ ein individuelles Angebot anfordern; Leistungen, die als „auf Anfrage“ gekennzeichnet sind (zum Beispiel instationäre CFD-Analysen oder Analysen kundeneigener Geometrien), bietet der Anbieter nur auf diesem Weg an. Die Anforderung ist unverbindlich. Der Anbieter übermittelt das Angebot per E-Mail und stellt es im Benutzerkonto bereit; es gilt vier Wochen, soweit es nichts anderes bestimmt. Der Kunde nimmt das Angebot fristgerecht in der Anwendung über „Beauftragung entsprechend Angebot“ an; dabei gibt er die gesetzlich vorgesehenen Erklärungen ab und wählt die Zahlungsart. Unternehmer wählen zwischen der Zahlung auf Rechnung und der Zahlung über die angezeigten elektronischen Zahlungsarten, Verbraucher bezahlen stets über die angezeigten elektronischen Zahlungsarten. Bei Annahme auf Rechnung kommt der Vertrag mit Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig beauftragen“ zustande, bei elektronischer Zahlung mit dem erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs; einer Auftragsbestätigung nach Absatz 4 bedarf es nicht. Unternehmer können das Angebot auch in Textform annehmen, zum Beispiel durch Antwort auf die E-Mail; Verbraucher erhalten dann einen Link zur Bestellseite in der Anwendung.

(6) Die Vertragsbestätigung beziehungsweise Auftragsbestätigung enthält den Vertragsinhalt und wird zusammen mit diesen AGB und – bei Verbrauchern – der für den Vertrag geltenden Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, übermittelt.

§ 5 Vertragstext und Vertragssprache

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Anbieter speichert den Vertragstext (Bestelldaten, geltende Fassung dieser AGB und der Widerrufsbelehrung, abgegebene Erklärungen). Der Kunde erhält ihn mit der Vertrags- beziehungsweise Auftragsbestätigung per E-Mail; seine Aufträge kann er zudem in seinem Benutzerkonto einsehen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://prop-lab.app/agb abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise beziehungsweise die im individuellen Angebot vereinbarten Vergütungen.

(2) Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt. Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt.

(3) Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet; die Steuer schuldet der Leistungsempfänger. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

(4) CAD-Dateien und Token-Pakete werden bei der Bestellung über die angezeigten elektronischen Zahlungsarten eines Zahlungsdienstleisters bezahlt. Bestellt ein Unternehmer CAD-Dateien oder Token-Pakete auf Rechnung oder nimmt er ein Angebot darüber an, stellt der Anbieter die Rechnung mit der Freigabe der Lieferung (Bereitstellung der CAD-Dateien beziehungsweise Gutschrift der Token) oder auf Wunsch vorab.

(5) Verbraucher bezahlen CFD-, FEM-Analysen und Ergebnisbesprechungen bei der Bestellung über die angezeigten elektronischen Zahlungsarten; die Rechnung erhalten sie nach Vertragsschluss gesondert per E-Mail. Unternehmer wählen zwischen dieser sofortigen Zahlung und der Zahlung auf Rechnung; auf Rechnung werden die Leistungen mit Bereitstellung der Ergebnisse in Rechnung gestellt. Leistungen nach einem individuellen Angebot (§ 4 Abs. 5) werden nach dem Angebot abgerechnet; die Zahlungsart wählt der Kunde bei der Annahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(5a) Bei Bestellungen auf Rechnung kann der Anbieter die Bereitstellung von CAD-Dateien, auch solcher, die in einer Analyse enthalten sind, bis zum Eingang der Zahlung zurückhalten.

(6) Rechnungen werden elektronisch übermittelt, bei Unternehmern im jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Format.

(7) Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 1D-Auslegung und CAD-Dateien

(1) Die 1D-Auslegung erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Parameter und der in PropLab hinterlegten Berechnungsverfahren. Sie dient der rechnerischen Vorauslegung und dem Vergleich möglicher Propellergeometrien.

(2) Die Ergebnisse beruhen auf mathematischen Modellen, Näherungsverfahren und vereinfachenden Annahmen, deren Grenzen im Bericht ausgewiesen sind. Ihre Aussagekraft hängt von den Eingabedaten und der Gültigkeit der Modelle ab.

(3) CAD-Dateien werden in den bei der Bestellung angegebenen Formaten digital bereitgestellt. Sie geben die gewählte Auslegung einschließlich der gewählten nachträglichen Geometrieanpassungen wieder; nachträgliche Anpassungen bewertet die 1D-Auslegung nicht.

(4) Weder die 1D-Auslegung noch ein CAD-Modell enthält eine experimentelle Validierung, Festigkeitsfreigabe, Flugtauglichkeitsprüfung oder Zulassung.

(5) Die geschuldete Beschaffenheit der digitalen Produkte richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 8 Ingenieurleistungen

(1) CFD- und FEM-Analysen sowie Ergebnisbesprechungen erbringen qualifizierte Ingenieure der Tplus Engineering GmbH.

(2) Der geschuldete Umfang ergibt sich aus der angenommenen Bestellung beziehungsweise dem angenommenen Angebot, insbesondere Geometrie, Betriebspunkte, Randbedingungen, Berechnungsverfahren und Ergebnisdokumentation.

(3) Die Ergebnisse gelten nur für die untersuchten Bedingungen und im Rahmen der verwendeten Verfahren.

(4) Hat ein Verbraucher nicht verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, beginnt der Anbieter mit der Bearbeitung erst nach deren Ablauf.

(5) Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(6) Werden Änderungen oder zusätzliche Leistungen erforderlich, die der Vertrag nicht umfasst, werden diese vor ihrer kostenpflichtigen Durchführung gesondert vereinbart.

(7) Der Kunde kann einen angenommenen Auftrag vor dessen Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen. Der Anbieter berechnet dann vollständig erbrachte Positionen in voller Höhe, begonnene Positionen anteilig nach dem bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Aufwand und noch nicht begonnene Positionen nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

§ 9 Mitwirkung des Kunden und Daten

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Eingaben und Unterlagen verantwortlich. Vor dem Start einer Berechnung prüft er die Eingaben, insbesondere Einheiten und Betriebsbedingungen, auf Plausibilität.

(2) Beim Hochladen von Dateien stellt der Kunde sicher, dass er zu deren Übermittlung und vertragsgemäßer Verarbeitung berechtigt ist. Rechtswidrige oder erkennbar sicherheitsgefährdende Inhalte dürfen nicht hochgeladen werden.

(3) Vom Kunden bereitgestellte Geometrien und vertrauliche Unterlagen verarbeitet der Anbieter zur Durchführung der vertraglichen Leistungen. Sie werden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist (zum Beispiel an technisch notwendige, zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(4) Der Anbieter darf Berechnungsergebnisse und die zugehörigen Auslegungsdaten aus Aufträgen ohne Namen des Kunden und ohne sonstigen Personenbezug dauerhaft intern zur Kalibrierung und Verbesserung seiner Berechnungsverfahren nutzen. Diese Daten werden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben.

(5) Der Anbieter schuldet keine Datensicherung für den Kunden. Der Kunde bewahrt Kopien der von ihm hochgeladenen Daten auf und sichert bereitgestellte Ergebnisse selbst (§ 11).

(6) Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen können gesondert abgeschlossen werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die Software PropLab, ihr Berechnungskern, die hinterlegten Verfahren, Datenbanken und sonstigen geschützten Bestandteile verbleiben bei der Tplus Engineering GmbH beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, internen Modellen oder Datenbanken besteht nicht.

(2) An erworbenen CAD-Dateien erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung – bei CAD-Dateien, die in einer Analyse enthalten sind, mit Zahlung der Analyse – ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im folgenden Umfang:

(3) Nicht gestattet sind der Verkauf oder die Weitergabe der CAD-Dateien selbst als eigenständiges digitales Produkt, ihre Veröffentlichung zum allgemeinen Download und die Vergabe von Unterlizenzen außerhalb von Absatz 2.

(4) An 1D-Berichten, CFD- und FEM-Berichten und sonstigen Ergebnissen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für seine Entwicklungs-, Konstruktions- und Fertigungszwecke. Er darf sie unverändert als Dokumentation an seine Kunden, Prüfstellen und Behörden weitergeben.

(5) Ein Anspruch auf Exklusivität einer Propellergeometrie besteht nicht. Der Anbieter darf gleiche oder ähnliche Geometrien auch für andere Kunden berechnen und bereitstellen.

(6) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Geometrien und Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den Rechteinhabern; der Kunde räumt dem Anbieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(7) Wer auf Grundlage der Ergebnisse oder CAD-Dateien Propeller herstellt, in Verkehr bringt oder betreibt, ist hierfür selbst verantwortlich, insbesondere für Werkstoff- und Fertigungsqualität, Prüfung, Kennzeichnung und erforderliche Zulassungen, und gilt insoweit als Hersteller im Sinne der Vorschriften über Produktsicherheit und Produkthaftung.

§ 11 Bereitstellung und Abrufdauer

(1) Ergebnisse, Berichte und CAD-Dateien werden im Benutzerkonto zum Abruf bereitgestellt.

(2) Sie stehen ab ihrer erstmaligen Bereitstellung 90 Tage zum erneuten Abruf zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Anwendung zeigt das Ende der Abrufdauer an.

(3) Nach Ablauf der 90 Tage kann der Abruf entfallen. Der Kunde lädt die Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunter und sichert sie selbst.

(4) Das Ende der Abrufdauer berührt die eingeräumten Nutzungsrechte an bereits bereitgestellten Dateien nicht. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Mängeln, sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Verfügbarkeit

(1) PropLab ist eine Webanwendung; für die Nutzung sind eine Internetverbindung und ein aktueller Browser erforderlich.

(2) Vorübergehende Unterbrechungen, etwa wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder technischer Störungen, sind möglich. Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzliche Ansprüche bei digitalen Produkten bleiben unberührt.

§ 13 Technische Verantwortung

(1) Die Eignung eines Propellers für einen konkreten Einsatz hängt neben der rechnerischen Auslegung von Werkstoffen, Fertigungsverfahren, Materialeigenschaften, Belastungen und realen Betriebsbedingungen ab.

(2) Vor Herstellung und Betrieb physischer Propeller sind in der Regel zusätzliche Prüfungen, Festigkeitsnachweise, experimentelle Untersuchungen und praktische Tests erforderlich. Die Leistungen des Anbieters ersetzen diese nicht, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

(3) Für die Einhaltung der Vorschriften über Herstellung und Betrieb von Fluggeräten und ihren Komponenten ist der Hersteller beziehungsweise Betreiber verantwortlich.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei unentgeltlichen Leistungen, insbesondere der kostenlosen 1D-Auslegung und dem kostenlosen Benutzerkonto, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

(3) Bei entgeltlichen Leistungen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter in den Fällen des Absatzes 3 nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit diese bei Vertragsschluss nicht typischerweise vorhersehbar waren.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter in den Fällen der Absätze 2 und 3 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung des Kunden erforderlich gewesen wäre.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Bereitstellung der Leistung; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(8) Unternehmer stellen den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen oder dem Betrieb von Propellern durch den Kunden oder in seinem Auftrag entstehen, soweit der Anbieter für den Schaden nicht selbst nach den Absätzen 1 bis 3 haftet. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(9) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen über CAD-Dateien, CFD-, FEM-Analysen, Ergebnisbesprechungen und Token-Pakete ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bedingungen, Fristen und Folgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung unter https://prop-lab.app/widerruf, die vor der Bestellung angezeigt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt wird.

(2) Den Widerruf können Verbraucher außer per Brief oder E-Mail auch ohne Anmeldung über die Widerrufsfunktion unter https://prop-lab.app/vertrag-widerrufen erklären. Ein Muster-Widerrufsformular steht unter https://prop-lab.app/widerrufsformular bereit.

(3) Bei CAD-Dateien erlischt das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Bereitstellung, bei Dienstleistungen und Token-Paketen mit vollständiger Erbringung. Die dafür erforderlichen Erklärungen werden bei der Bestellung gesondert eingeholt. Bei CFD-, FEM-Analysen und Ergebnisbesprechungen ist die Erklärung zum vorzeitigen Beginn freiwillig; ohne sie beginnt der Anbieter nach Ablauf der Widerrufsfrist.

(4) Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 16 Token-Pakete

(1) Token-Pakete sind Guthaben für zusätzliche 1D-Berechnungen. Paketgrößen und Preise ergeben sich aus der Anzeige bei der Bestellung.

(2) Die Token werden mit Vertragsschluss (§ 4 Abs. 3) dem Benutzerkonto gutgeschrieben, bei einer Bestellung auf Rechnung mit der Freigabe durch den Anbieter.

(3) Ein Token berechtigt zu einer 1D-Berechnung über das kostenlose Kontingent hinaus. Zuerst wird das kostenlose Kontingent verbraucht, danach je Berechnung ein Token. Das Token wird beim Start der Berechnung abgebucht; die Anwendung zeigt vor dem Start an, ob ein Token verbraucht wird.

(4) Bricht eine Berechnung wegen eines technischen Fehlers ab oder bricht der Nutzer sie vor ihrem Beginn ab, wird das Token zurückgebucht. Eine Berechnung, die mangels zulässiger Entwürfe keine Ergebnisse, aber eine Auswertung der Grenzen liefert, gilt als erbracht.

(5) Token verfallen nicht. Spätere Preisänderungen gelten nicht für bereits erworbene Token.

(6) Token sind an das Benutzerkonto gebunden und nicht übertragbar. Eine Auszahlung erfolgt nur nach den Absätzen 7 und 8.

(7) Widerruft ein Verbraucher den Vertrag über ein Token-Paket, erstattet der Anbieter den anteiligen Paketpreis für die nicht verbrauchten Token; für bereits verbrauchte Token leistet der Verbraucher Wertersatz in Höhe des anteiligen Paketpreises. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn alle Token verbraucht sind.

(8) Schließt der Kunde sein Benutzerkonto oder kündigt der Anbieter es, erstattet der Anbieter auf Antrag den anteiligen Paketpreis für nicht verbrauchte Token.

(9) Anteiliger Paketpreis ist der gezahlte Paketpreis geteilt durch die Zahl der Token des Pakets.

§ 17 Laufzeit und Beendigung des Benutzerkontos

(1) Der Vertrag über das kostenlose Benutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit schließen lassen, zum Beispiel per E-Mail an info@tplus-engineering.de.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag über das kostenlose Benutzerkonto mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Missbrauch, bleibt unberührt.

(4) Die Beendigung des Kontos berührt bereits geschlossene Einzelverträge, bestehende Ansprüche und gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht. Für nicht verbrauchte Token gilt § 16 Abs. 8.

§ 18 Länder und gesetzliche Beschränkungen

(1) Kostenpflichtige Online-Bestellungen sind für Kunden mit Rechnungsanschrift in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich. Leistungen für Kunden in anderen Staaten bietet der Anbieter nach Einzelprüfung auf Anfrage an.

(2) Der Anbieter erbringt keine Leistungen, die gegen Sanktionen, Embargos oder exportkontrollrechtliche Bestimmungen verstoßen würden. Der Kunde verwendet und überlässt Ergebnisse und Dateien nur im Einklang mit diesen Bestimmungen.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die Tplus Engineering GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Für geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Änderungen für künftige Verträge werden auf der Plattform veröffentlicht.

(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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